Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendung an die zukünftigen Erben

Häufig kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben Vermögenszuwendungen vorzunehmen. Dadurch können insbesondere Steuerfreibeträge für die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten in Anspruch genommen werden. Ob die lebzeitige Zuwendung an die zukünftigen Erben sinnvoll ist, …

['Häufig kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben Vermögenszuwendungen vorzunehmen. Dadurch können insbesondere Steuerfreibeträge für die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten in Anspruch genommen werden. Ob die lebzeitige Zuwendung an die zukünftigen Erben sinnvoll ist, beurteilt sich insbesondere nach der Vermögenszusammensetzung und der Höhe des Vermögens. Auch ist bei der vorweggenommenen Erbfolge sorgfältig zu prüfen, er zukünftig als Erbe in Betracht kommt, also insbesondere Abkömmlinge oder sonstige Personen, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Bei Übertragung von Grundbesitz, also insbesondere Eigentumswohnungen oder einer selbst bewohnten Immobilie, sind im Regelfall Nutzungsrechte vorzubehalten, also insbesondere ein Nießbrauch- oder ein Wohnungsrecht. Auch muss sorgfältig geprüft werden, ob bei lebzeitiger Übertragung weiterhin das dann noch vorhandene Vermögen ausreicht, um den Lebensunterhalt des zukünftigen Erblassers zu sichern. Auch das Problem eines evtl. zukünftigen Pflegefalls ist bei lebzeitiger Übertragung mit Abfassung eines Übergabevertrags sorgfältig zu prüfen. Die Auswirkung der lebzeitigen Übertragung auf die zukünftigen Erbquoten muss ebenfalls beachtet werden. Entsprechende Regelungen müssen bezogen auf den Zeitpunkt der Zuwendung mit dem Zuwendungsempfänger vertraglich vereinbart werden. Insbesondere bei leiblichen Abkömmlingen wird häufig übersehen, dass die lebzeitige Zuwendung im Erbfall auszugleichen ist, was Auswirkungen auf die Erbquote hat oder ggf. auch bei Enterbung auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Dazu gibt es genaue mathematische Vorgaben, wie die Ausgleichung und die Anrechnung berechnet wird. Dies wird häufig übersehen. Werden dazu nach dem Zeitpunkt der Zuwendung in einer letztwilligen Verfügung Anordnungen getroffen, können diese unwirksam sein. Der Vortrag befasst sich mit sämtlichen Fallvarianten der lebzeitigen Übertragung und erläutert auch an Rechenbeispielen, wie sich die lebzeitige Übertragung auf die zukünftigen Erbquoten und evtl. Pflichtteilsansprüche auswirkt. * kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn']

Sessions
Date Zeit Location
Mo, 23.11.2026 19:00 - 21:15 Same as course
Similar courses
Vorweggenommene Erbfolge mit lebzeitiger Übertragung von Immobilien

Erfahren Sie im Vortrag, warum die vorweggenommene Erbfolge in der „Erbengeneration“ sinnvoll ist, besonders zur …

20.01.2027 Nach Absprache
Treffpunkt: Hauptbahnhofshalle Kempten
Erben und Vererben

Wie regle ich meine Vermögensnachfolge sowohl bei meinem Tod als auch zu Lebzeiten? Der Vortrag …

04.11.2026 Nach Absprache
EG 267, Bildungszentrum
6 courses
12,00 EUR
Starts 23.11.2026
Registration and payment handled by provider
Details
Date & Time
Mo, 23.11.2026
Nach Absprache
Location
EG 267, Bildungszentrum
{'adresse': {'ort': 'Überlingen', 'ortsteil': None, 'plz': '88662', 'strasse': 'Zum Laugele 4 '}, 'barrierefrei': False, 'entfernung': None, 'name': 'Dorfgemeinschaftshaus Nußdorf', 'position': '47.7532218,9.194487299999999'}
Share & Tools
Location map
Synced 5 Stunden, 38 Minuten ago
Similar courses
Vorweggenommene Erbfolge mit lebzeitiger Übertragung von Immobilien

Erfahren Sie im Vortrag, warum die vorweggenommene Erbfolge in der „Erbengeneration“ sinnvoll ist, besonders zur …

20.01.2027 Nach Absprache
Treffpunkt: Hauptbahnhofshalle Kempten
Erben und Vererben

Wie regle ich meine Vermögensnachfolge sowohl bei meinem Tod als auch zu Lebzeiten? Der Vortrag …

04.11.2026 Nach Absprache
EG 267, Bildungszentrum
6 courses