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X-WR-CALNAME:Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendung an die zu
 künftigen Erben
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SUMMARY:Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendung an die zukünf
 tigen Erben
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 409@kursfinder
DESCRIPTION:['Häufig kann es sinnvoll sein\, bereits zu Lebzeiten an die 
 zukünftigen Erben Vermögenszuwendungen vorzunehmen. Dadurch können insb
 esondere Steuerfreibeträge für die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeit
 en in Anspruch genommen werden. Ob die lebzeitige Zuwendung an die zukünf
 tigen Erben sinnvoll ist\, beurteilt sich insbesondere nach der Vermögens
 zusammensetzung und der Höhe des Vermögens. Auch ist bei der vorweggenom
 menen Erbfolge sorgfältig zu prüfen\, er zukünftig als Erbe in Betracht
  kommt\, also insbesondere Abkömmlinge oder sonstige Personen\, zu denen 
 kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Bei Übertragung von Grundbesitz\
 , also insbesondere Eigentumswohnungen oder einer selbst bewohnten Immobil
 ie\, sind im Regelfall Nutzungsrechte vorzubehalten\, also insbesondere ei
 n Nießbrauch- oder ein Wohnungsrecht. Auch muss sorgfältig geprüft werd
 en\, ob bei lebzeitiger Übertragung weiterhin das dann noch vorhandene Ve
 rmögen ausreicht\, um den Lebensunterhalt des zukünftigen Erblassers zu 
 sichern. Auch das Problem eines evtl. zukünftigen Pflegefalls ist bei leb
 zeitiger Übertragung mit Abfassung eines Übergabevertrags sorgfältig zu
  prüfen. Die Auswirkung der lebzeitigen Übertragung auf die zukünftigen
  Erbquoten muss ebenfalls beachtet werden. Entsprechende Regelungen müsse
 n bezogen auf den Zeitpunkt der Zuwendung mit dem Zuwendungsempfänger ver
 traglich vereinbart werden. Insbesondere bei leiblichen Abkömmlingen wird
  häufig übersehen\, dass die lebzeitige Zuwendung im Erbfall auszugleich
 en ist\, was Auswirkungen auf die Erbquote hat oder ggf. auch bei Enterbun
 g auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Dazu gibt es genaue mathem
 atische Vorgaben\, wie die Ausgleichung und die Anrechnung berechnet wird.
  Dies wird häufig übersehen. Werden dazu nach dem Zeitpunkt der Zuwendun
 g in einer letztwilligen Verfügung Anordnungen getroffen\, können diese 
 unwirksam sein. Der Vortrag befasst sich mit sämtlichen Fallvarianten der
  lebzeitigen Übertragung und erläutert auch an Rechenbeispielen\, wie si
 ch die lebzeitige Übertragung auf die zukünftigen Erbquoten und evtl. Pf
 lichtteilsansprüche auswirkt. * kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vo
 r Kursbeginn']
LOCATION:EG 267\, Bildungszentrum
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