262H1282 Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Durch Unfall oder Krankheit kann es schnell passieren, dass man nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Oder muss ein Gericht über eine amtliche Betreuung entscheiden? Wir erläutern:
-- welche Möglichkeiten Sie haben, selbst für den Notfall vorzusorgen und eigene Entscheidungen zu treffen
-- erklären die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und
-- geben praktische Tipps zur Erstellung dieser Dokumente.
Der Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
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In den Ferien:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Sessions
Date Zeit Location
Do, 19.11.2026 10:00 - 11:30 Same as course
Entgelt frei
Starts 19.11.2026
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Details
Date & Time
Do, 19.11.2026
10:00 - 11:30
Location
Wo:
Husum
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