262-10018D Verbraucherzentrale informiert: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Durch Unfall oder Krankheit kann es schnell passieren, dass man nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Oder muss ein Gericht über eine amtliche Betreuung entscheiden? Wir erläutern:
welche Möglichkeiten Sie haben, selbst für den Notfall vorzusorgen und eigene Entscheidungen zu treffen
erklären die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und
geben praktische Tipps zur Erstellung dieser Dokumente.
Der Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
Volkshochschule der Stadt Bargteheide
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| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Do, 19.11.2026 | 10:00 - 11:30 | Same as course |