Die Vorsorgevollmacht

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Deutsch – Schulabschlüsse – Grundbildung

In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises
Jeder kann in eine Situation geraten, in welcher er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Durch eine Vorsorgevollmacht kann frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmt werden, die befugt ist, verbindlich wichtige Angelegenheiten zu regeln. Sollte nur eine Person oder sollten mehrere Personen bevollmächtigt werden? Müssen bzw. sollten Bevollmächtigte auch Familienangehörige sein? Welche Formvorschriften sind zu beachten? Wann ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich? Der Gesetzgeber hat das deutsche Betreuungsrecht vollständig neu gefasst. Die Änderungen traten zum 01.01.2023 in Kraft. Dies wirkt sich maßgeblich auch auf Vorsorgevollmachten aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage wird in diesem Vortrag detailliert und bewusst praxisnah auf alle relevanten Neuerungen eingegangen, so auch, inwieweit eine Vorsorgevollmacht nun durch das neue, seit Anfang 2023 geltende „Ehegattennotvertretungsrecht“ entbehrlich sein könnte.

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13,00 EUR
Starts 12.11.2026
Registration and payment handled by provider
Details
Date & Time
Do, 12.11.2026
18:30
Location
Ahl Schull, Unterrichtsraum 0.04
Bachstr. 97, 50354 HĂĽrth
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Synced 3 Stunden, 21 Minuten ago
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