Vortrag: Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Interessierte erfahren an diesem Abend alles zu folgenden Fragen: "Was bedeutet gesetzliche Betreuung?", "Wie kann ich diese umgehen bzw. verhindern?", "Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?",
"Wann tritt eine Vollmacht in Kraft?", "Welche Formulare sollte ich hierfür verwenden?" und "Ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig?" Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu informieren.

16,00 EUR
Starts 04.11.2026
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Date & Time
Mi, 04.11.2026
19:00
Location
vhs, Raum 001
Vortragsraum An der Berufsschule 3, 26721 Emden
Instructor
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Synced 4 Stunden, 18 Minuten ago