23A046 Erben und Vererben von Immobilien – per Testament oder zu Lebzeiten?
Soll eine Immobilie - ganz gleich, ob selbst bewohnt oder vermietet - an die nächste Generation übertragen werden, stehen zwei Wege zur Wahl: Entweder zu Lebzeiten im Wege einer Schenkung („Überlassung“) oder erst von Todes wegen, insbesondere durch ein Testament. Zwischen beiden Wegen bestehen wesentliche Unterschiede, die bedacht werden sollten, bevor man sich für einen Weg entscheidet - weit über die Frage des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs hinaus: Mit welcher Variante kann ich verhindern, dass meine Immobilie für die Kosten einer späteren Pflege „aufgebraucht“ wird? Welche steuerlichen Unterschiede bestehen? Auf welche Weise kann ich am besten einen Ausgleich unter meinen Kindern erzielen, und welcher Weg bietet den besten Schutz vor eventuellen Pflichtteilsansprüchen? Wie kann ich meine Interessen an einer Weiternutzung der Immobilie am besten schützen? Notar Dr. Fackelmann (Neuburg/Donau) zeigt umfassend die vielfältigen Aspekte einer Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten und von Todes wegen auf und erläutert praxisnah, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Wege für Sie haben. Der Vortrag ist leicht verständlich und setzt keine Rechtskenntnisse voraus.
Sessions
| Date | Zeit | Location |
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| Di, 27.10.2026 | 18:30 - 20:00 | Same as course |