Fortbildung "Basiswissen Kinderschutz im Kreis Pinneberg"
Wie kann Kinderschutz in der Praxis gut gelingen?
Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, stellen sich diese Frage immer wieder. Denn das Erkennen von potenziellen Kindeswohlgefährdungen und der Umgang mit diesen kann durchaus verunsichernd sein und Fragen hinsichtlich der eigenen Aufgaben im Kinderschutz aufwerfen.
Ziel:
Im Rahmen der Fortbildung wollen wir uns der Frage nähern, wie Kinderschutz in der Praxis im Kreis Pinneberg gut funktionieren kann. Ziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Kinderschutz. Die Teilnehmenden lernen Anzeichen und Formen von Kindeswohlgefährdung sowie eigene Handlungsmöglichkeiten und –pflichten kennen und werden dazu befähigt, im Kinderschutzfall die relevanten KooperationspartnerInnen und zuständigen Stellen entsprechend einzuschalten.
Zielgruppe:
Die Fortbildung „Basiswissen Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ richtet sich an alle Personen, die innerhalb ihrer Einrichtung, ihrer Institution oder ihres Vereins mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen. Darunter fallen beispielsweise die Bereiche Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Schule und offener Ganztag, offene Kinder- und Jugendarbeit, Stellen des Gesundheitswesens, Beratungsstellen oder Vereine und Verbände.
Zugangsvoraussetzung zur Fortbildung
ist eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im Kreis Pinneberg.
Ăśbersicht ĂĽber die Fortbildungsinhalte:
Begrifflichkeiten: Kinderschutz, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
Wichtige gesetzliche Grundlagen im Kinderschutz
Formen von Kindeswohlgefährdung
Risiko- und Schutzfaktoren und ressourcenorientiertes Handeln im Kinderschutz
Die eigene Rolle im Kinderschutz sowie die eigenen Handlungsmöglichkeiten und pflichten
Wichtige KooperationspartnerInnen im Kinderschutz
Die Rolle der Eltern bzw. Sorgeberechtigten in der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
Meldewege im Kinderschutz
Datenschutz, Schweigepflicht und Dokumentation
Institutioneller Kinderschutz