Berufssprachkurs B2
Keine Anmeldung möglich Nähere Informationen erhalten Sie von Friederike Isensee friederike.isensee@vhs-braunschweig.de Service-Center Tel. 0531 2412- 200
Nähere Informationen erhalten Sie von Friederike Isensee friederike.isensee@vhs-braunschweig.de Service-Center Tel. 0531 2412- 200
Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel des B2-Kurses ist, dass die Teilnehmenden innerhalb von 500 UE Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auszubildende. Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel des B2-Kurses ist, dass die Teilnehmenden innerhalb von 500 UE Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Kurs-Nr. CDD247 Kursleitung Kursleiterteam BSK Beginn Mo. 11.05.2026
08:30 Uhr Dauer 87 Termine insges. 500 Unterrichtsstunden Kursort VHS Heyd.; 1. Stock; Raum 1.01 Gebühr Teilnahme nur mit Teilnahmeberechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom BAMF möglich (s. Infotext). Kurs merken
Kurs-Nr. CDD247 Kursleitung Kursleiterteam BSK Beginn Mo. 11.05.2026
08:30 Uhr Dauer 87 Termine insges. 500 Unterrichtsstunden Kursort VHS Heyd.; 1. Stock; Raum 1.01 Gebühr Teilnahme nur mit Teilnahmeberechtigung vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder vom BAMF möglich (s. Infotext).
Categories
Sessions
| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Mi, 06.05.2026 | 09:00 - 10:45 | Same as course |
| Mo, 11.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Di, 12.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Mi, 13.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Mo, 18.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Di, 19.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Mi, 20.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Do, 21.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Fr, 22.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |
| Di, 26.05.2026 | 08:30 - 12:45 | Same as course |