2621703 Praktische Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für Ersthundebesitzende nach dem Hundegesetz Niedersachsen in der Praxis

Das NHundG sieht vor, dass spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Hundehaltung die Sachkundeprüfung in der Praxis zu erfolgen hat. Es ist gesetzlich durchaus möglich, diese praktische Prüfung auch sofort nach dem Ablegen der theoretischen Prüfung durchzuführen. Die Prüfung muss laut Gesetzestext nicht zwingend mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Sie können also auch, rechtlich einwandfrei, mit einem privat geliehen Hund die Prüfung ablegen. Der Ausbildungsstand des Hundes ist weitestgehend nicht relevant. Der Prüfer bescheinigt ausschließlich die Sachkenntnis des Hundeführers. Dieser muss sein Verantwortungsbewusstsein darlegen, dass keine Gefahr für andere Menschen und Tiere von dem Hund ausgeht, den er führt. In einer Sammelprüfung nimmt der behördlich zugelassene Prüfer Rolf Scherer diese Prüfung ab. Direkt nach der Prüfung wird die Bescheinigungsurkunde ausgedruckt und übergeben. Nach §7 NHundG als gefährlich erklärte Hunde und aktuell läufige Hündinnen sind von der Prüfung ausgeschlossen. Sozial unverträgliche Hunde sind vor der Prüfung beim Prüfer anzugeben. Während der gesamten praktischen Prüfung haben die Prüflinge dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde an der Leine nicht in den direkten Kontakt kommen. Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Prüfung und bringen unbedingt einen Lichtbildausweis mit.

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Montag bis Donnerstag:
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Integrationsteam (Beratung, Anmeldung):
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Sessions
Date Zeit Location
So, 11.10.2026 11:00 - 12:00 Same as course
46,00 EUR
Starts 11.10.2026
Registration and payment handled by provider
Details
Date & Time
So, 11.10.2026
11:00 - 12:00
Location
M67
Mühlenweg 67 m67, Wilhelmshaven
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