Die Rechtliche Betreuung als Ehrenamt: Fortbildungsreihe Block III Leistungsansprüche betreuter Menschen
Unter der rechtlichen Betreuung versteht man in Deutschland die rechtliche Vertretung von erwachsenen Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten gar nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können. Dies kann nach einem Unfall, bei einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung der Fall sein.
Als ehrenamtliche Betreuer*innen können Angehörige, Freunde, Bekannte oder fremde Menschen eingesetzt werden. Sie vertreten die Betroffenen in ausgewählten Lebensbereichen, zum Beispiel der Gesundheits- und Vermögenssorge oder im Umgang mit Behörden.
In diesem 3. Modul erhalten Sie einen Überblick über das soziale Leistungsrecht und die Möglichkeiten der Leistungsansprüche von betreuten Menschen. Es steht allen Interessierten offen, die sich über das Thema informieren möchten.
Als Referent*in steht eine Fachanwältin / ein Fachanwalt für Sozialrecht zur Verfügung.
Nach Abschluss der Kursreihe oder Besuch eines einzelnen Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
In Zusammenarbeit mit dem „Betreuungsverein in Kiel e.V.“
Die Fortbildung findet in den Räumen des LVKM SH e.V. (Landesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen), Boninstraße 3 in Kiel, statt.
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Sessions
| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Mi, 23.09.2026 | 17:30 - 20:30 | Same as course |