Sprachtest zur Einbürgerung
Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen mit dem Deutsch-Test …
["Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen. \nAusreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) Stufe B1 oder mit Zeugnissen einer Schule bzw. eines Studiums in Deutschland.\n\nVoraussetzung für die Anmeldung zum Berliner Sprachtest für die Einbürgerung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Das Zertifikat des Sprachtests kann ausschließlich zum Zwecke des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden. Sie reichen das Zertifikat selbstständig beim Landesamt für Einwanderung (LEA) ein.\n\nDer Berliner Sprachtest für die Einbürgerung dauert etwa 65 Minuten. Er besteht aus einem Teil 'Leseverstehen' (30 Minuten), einem schriftlichen Teil 'Einen Brief schreiben' (20 Minuten) und einer 'Mündlichen Einzelprüfung' (15 Minuten). Bitte planen Sie am Prüfungstag ausreichend Wartezeit ein, da die Mündlichen Prüfungen nacheinander stattfinden.", 'Klicken Sie hier, um einen Modelltest herunterzuladen.']
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Sessions
| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Di, 13.10.2026 | 09:15 - 12:30 | Same as course |