262-1234 Vortrag: Das neue Betreuungsrecht
Ein Unfall oder eine möglicherweise unerwartete Erkrankung können dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Betreuung angeordnet? Wie ist der weitere Ablauf eines Betreuungsverfahrens? Wer kann dann die gesetzliche Vertretung übernehmen? Was bedeutet das für Angehörige?
Der Gesetzgeber hat das deutsche Betreuungsrecht vollständig neu gefasst: Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit trat zum 01.01.2023 nach jahrelangen Vorbereitungen die größte Reform seit Einführung des Betreuungsrechts im Jahre 1992 in Kraft. Dies brachte gravierende Änderungen mit sich, u. a. sind umfassende Herausforderungen und neue Aufgaben auch für zur Familie gehörende Betreuer/-innen hinzugekommen.
In gewohnt kritischer Distanz stellt der langjährige Fachreferent und Leiter der Betreuungsbehörde Rhein-Erft-Kreis in diesem brandaktuellen Seminar anschaulich und praxisnah die Grundlagen des neuen Betreuungsrechts und des neuen Ehegattennotvertretungsrechts dar.
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| Mo, 16.11.2026 | 18:30 - 21:00 | Same as course |