Patientenverfügung, Betreuungsrecht und digitaler Nachlass
Es kann ganz schnell gehen und sogar junge Menschen betreffen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Herzinfarkt können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er sein eigenes Leben nicht mehr selbst bestimmen kann. Wie werde ich medizinisch versorgt und wer handelt für mich? Unter Umständen sind nicht einmal die Ehepartner oder Kinder berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können beizeiten die Lücke schließen. Sie beinhalten aber auch Tücken und Missbrauchsgefahr.Herr Schmiedek von der Verbraucherzentrale erläutert praxisbezogen, mit welchen Mitteln man rechtssicher Vorsorge treffen kann, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf und gibt Tipps, wie Fehler vermieden werden können.
Bei Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Stefanie Ries gerne zur Verfügung:
Telefon: 03843–75540210
E-Mail: stefanie.ries@lkros.de
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