Sprachtest zur Einbürgerung
Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen mit dem Deutsch-Test …
['Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen. \nAusreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ, Stufe B1) oder einem Schulabschluss bzw. einem Studienabschluss in Deutschland. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) entscheidet über die Gültigkeit des Nachweises.\nVoraussetzung für die Anmeldung zum Berliner Sprachtest zur Einbürgerung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Das Zertifikat des Sprachtests kann ausschließlich zum Zwecke des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden. Sie reichen das Zertifikat selbstständig beim LEA ein.\nDer Berliner Sprachtest für die Einbürgerung dauert etwa 65 Minuten. Er besteht aus einem Teil „Leseverstehen“ (30 Minuten), einem schriftlichen Teil „Eine Nachricht schreiben“ (20 Minuten) und einer „Mündlichen Prüfung“ (15 Minuten). Da es sich bei der "Mündlichen Prüfung" um eine Einzelprüfung handelt, gehen Sie bitte von längeren Wartezeiten zwischen schriftlichem und mündlichem Teil aus.', 'Klicken Sie hier, um einen Modelltest herunterzuladen. \n\nBringen Sie am Testtag ein gültiges Ausweisdokument mit.\n']
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Sessions
| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Mo, 05.10.2026 | 13:30 - 19:00 | Same as course |