Diskussion und Ausarbeitung universeller Menschenrechte von 1948 bis 1993
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war eine Absichtserklärung ohne völkerrechtlichen Rang. Die Anzahl der Mitgliedstaaten 1948 war gering. Von 1948 bis 1993 waren die Ausarbeitung rechtlich bindender Pakte einerseits, sowie zwei große UN-Menschenrechtskonferenzen 1968 und 1993 andererseits …
['Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war eine Absichtserklärung ohne völkerrechtlichen Rang. Die Anzahl der Mitgliedstaaten 1948 war gering. Von 1948 bis 1993 waren die Ausarbeitung rechtlich bindender Pakte einerseits, sowie zwei große UN-Menschenrechtskonferenzen 1968 und 1993 andererseits die Wegmarken für die Realisierung universeller Menschenrechte. Die ökonomischen Probleme der „Entwicklungsländer“ und die Einforderung unterschiedlicher Menschenrechte gewinnen einen großen Einfluss. Aus Kontext und Entstehungsgeschichte ergibt sich für Sie ein umfassendes Gesamtbild und die heutige Bedeutung der Menschenrechte kann diskutiert werden.\n\nDer Kurs ist Teil des Lehrgangs 262-14300 "Die Welt erfindet sich neu – 1945 bis 1968"\nDer Lehrgang kann im Ganzen oder alle einzelnen Termine auch separat gebucht werden.']
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Sessions
| Date | Zeit | Location |
|---|---|---|
| Mi, 16.12.2026 | 18:30 - 20:45 | Same as course |
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