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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
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 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
URL:https://eulenkurse.de/courses/f6af8254-44b9-4ea8-9a7e-44bf44c076c0/
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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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