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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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