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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
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 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
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 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
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 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
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 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
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 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
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 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
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 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
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 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
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 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
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 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
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 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
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 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
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 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
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 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
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 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
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 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
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 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
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 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
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  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
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 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
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 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
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  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
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  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
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  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
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 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
 smaßnahmen. \\nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland l
 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
 odul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunk
 t steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Ko
 ntext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest 
 auf dem Niveau B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in
  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
 d\, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
 htigung.\\n\\nWo bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeit
 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
 rachförderung berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuch
 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
 er eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen 
 z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder 
 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
 sen. \\n\\nWie wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird
  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
 me an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlo
 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
 e einen Kostenbeitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahl
 en. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Ko
 stenbeitrag müssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversiche
 rungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrun
 dsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberl
 eistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbei
 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
 ßnahme erhalten. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Intern
 etseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.\\n\\nWas ist di
 e berufsbezogene Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene
  Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrun
 d. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und n
 achhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildung
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 eben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie a
 ls Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden D
 eutschkenntnisse haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, hab
 en Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprac
 hförderung teilzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum
  Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1
 -B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind i
 n Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basism
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  Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen u
 nd Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrun
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 en. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses
  oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berec
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 sagenturen oder Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsp
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 end\, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus-
  oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. 
 \\n\\nBerechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\n
 Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag au
 f Berechtigung stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend
  oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren od
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 für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die 
 Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müs
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  staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnah
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 s. \\nWenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Si
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 hilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsma
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