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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
URL:https://eulenkurse.de/courses/65e0f09f-8bc2-41ef-82ed-a57358258731/
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
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 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
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  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
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 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
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 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
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 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
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 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
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  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
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  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
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 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
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  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
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 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
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 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
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 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
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 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
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 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
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 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
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 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
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 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
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 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
URL:https://eulenkurse.de/courses/65e0f09f-8bc2-41ef-82ed-a57358258731/
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DESCRIPTION:['geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförd
 erung\\n\\nFür Menschen mit Migrationshintergrund\, die in Deutschland le
 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
 en. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Nivea
 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
 SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und w
 erden derzeit bei anderen Trägern angeboten. \\nDas Basismodul B1-B2 best
 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
 eichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem N
 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
LOCATION:Otb\, Haidgraben 9a\, EG\, Seminarraum
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 ben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern woll
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 u B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln gefördert
 er Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten
  à 45 Minuten\, Abschluss: Deutschtest B2.\\n\\nWas ist die berufsbezogen
 e Deutschsprachförderung?\\nDie bundesweite berufsbezogene Deutschsprachf
 örderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der ber
 ufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Inte
 gration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen. \\
 nWenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn 
 Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche ode
 r Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntniss
 e haben\, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden\, haben Sie grundsä
 tzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung tei
 lzunehmen. \\n\\nIn Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt.
  Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs 
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 eht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Err
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 iveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau 
 B2.\\n\\nWer kann teilnehmen?\\nDer Kurs richtet sich an in Deutschland le
 bende Ausländerinnen und Ausländer\, Unionsbürgerinnen und Unionsbürge
 r sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund\, die ihre Ch
 ancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empf
 ehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Int
 egrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.\\n\\nW
 o bekomme ich die Berechtigung?\\nBerechtigung durch Arbeitsagenturen oder
  Jobcenter \\nSie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 
 berechtigt / verpflichtet werden\, wenn Sie ausbildungssuchend\, arbeitssu
 chend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbil
 dungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden. \\n\\nBerechtig
 ung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge \\nBeim Bundesamt 
 für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung 
 stellen\, wenn Sie nicht ausbildungssuchend\, arbeitsuchend oder arbeitslo
 s gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterst
 ützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend
  zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfo
 lgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso\, wenn Sie für die Erteilung einer
  Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen. \\n\\nWie 
 wird der Kurs finanziert und was kostet er?\\nDer Kurs wird staatlichersei
 ts aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem ber
 ufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos. \\nWenn Sie 
 sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind\, müssen Sie einen Kostenb
 eitrag in Höhe von 2\,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kost
 enbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag mü
 ssen Sie nicht zahlen\, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtige
 n Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hil
 fe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während 
 einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalte
 n. \\n\\n\\nWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bun
 desamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.']
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