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X-WR-CALNAME:Kita: Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (
 § 28 Absatz 7 KiTaG)
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SUMMARY:Kita: Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (§ 28 
 Absatz 7 KiTaG)
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 894@kursfinder
DESCRIPTION:Die Finanzierung erfolgt mit Fördermitteln im Rahmen der För
 derrichtlinie für Veranstaltungen zur Qualifizierung\, Aus- und Fortbildu
 ng von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des 
 Ministeriums für Soziales\, Jugend\, Familie\, Senioren\, Integration und
  Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.\nDies gilt jedoch nur für 
 Teilnehmende\, die einer Tätigkeit in Schleswig-Holstein nachgehen. Teiln
 ehmende aus anderen Bundesländern müssen die volle Kursgebühr in Höhe 
 von 229\,- Euro zahlen.Die gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Ki
 ndertagesstätten ermöglichen es\, neben den qualifizierten Fachkräften 
 auch „Betreuende Hilfskräfte“ - Ergänzungs- und Unterstützungskräf
 te einzusetzen.\nDie gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Kinderta
 gesstätten ermöglichen es\, neben den qualifizierten Fachkräften auch 
 „Betreuende Hilfskräfte“ - Ergänzungs- und Unterstützungskräfte ei
 nzusetzen.\nBetreuende Hilfskräfte leisten einen wertvollen Beitrag im Al
 ltag von Kindertageseinrichtungen und stellen eine ergänzende Unterstütz
 ung im pädagogischen Alltag dar\, ohne dabei die Fachkräfte zu ersetzen.
  Die Sicherung der pädagogischen Qualität obliegt weiterhin dem qualifiz
 ierten Fachpersonal.\nBetreuende Hilfskräfte müssen über keine formale 
 Qualifikation verfügen. Entsprechend ist davon auszugehen\, dass diese in
  der Regel über keine fachlichen Vorkenntnisse verfügen.\nIn diesem 2-t
 ägigen Fortbildungsangebot wird nach den Empfehlungen zur Kinderschutzfor
 tbildung für Betreuende Hilfskräfte\, (§ 28 Absatz 7 KiTaG - Sie müsse
 n eine Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes absolviert haben oder inn
 erhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit nachholen) - ein gem
 einsames Grundverständnis zum Thema von Kinderschutz vermittelt. Dies st
 ärkt vor allem Handlungssicherheit der betreuenden Hilfskräfte im Alltag
  und liefert einen Einblick in den institutionellen Kinderschutz und Ihrer
  Rechte.\nAm Ende erhalten die Teilnehmenden eine aussagefähige Teilnahme
 bescheinigung.\nWeitere Informationen Oliver Noelle (0431 / 901 5217)
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
URL:https://eulenkurse.de/courses/3bdc8d29-f5c8-41da-b95a-69b0bffdb697/
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SUMMARY:Kita: Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (§ 28 
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DESCRIPTION:Die Finanzierung erfolgt mit Fördermitteln im Rahmen der För
 derrichtlinie für Veranstaltungen zur Qualifizierung\, Aus- und Fortbildu
 ng von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des 
 Ministeriums für Soziales\, Jugend\, Familie\, Senioren\, Integration und
  Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.\nDies gilt jedoch nur für 
 Teilnehmende\, die einer Tätigkeit in Schleswig-Holstein nachgehen. Teiln
 ehmende aus anderen Bundesländern müssen die volle Kursgebühr in Höhe 
 von 229\,- Euro zahlen.Die gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Ki
 ndertagesstätten ermöglichen es\, neben den qualifizierten Fachkräften 
 auch „Betreuende Hilfskräfte“ - Ergänzungs- und Unterstützungskräf
 te einzusetzen.\nDie gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Kinderta
 gesstätten ermöglichen es\, neben den qualifizierten Fachkräften auch 
 „Betreuende Hilfskräfte“ - Ergänzungs- und Unterstützungskräfte ei
 nzusetzen.\nBetreuende Hilfskräfte leisten einen wertvollen Beitrag im Al
 ltag von Kindertageseinrichtungen und stellen eine ergänzende Unterstütz
 ung im pädagogischen Alltag dar\, ohne dabei die Fachkräfte zu ersetzen.
  Die Sicherung der pädagogischen Qualität obliegt weiterhin dem qualifiz
 ierten Fachpersonal.\nBetreuende Hilfskräfte müssen über keine formale 
 Qualifikation verfügen. Entsprechend ist davon auszugehen\, dass diese in
  der Regel über keine fachlichen Vorkenntnisse verfügen.\nIn diesem 2-t
 ägigen Fortbildungsangebot wird nach den Empfehlungen zur Kinderschutzfor
 tbildung für Betreuende Hilfskräfte\, (§ 28 Absatz 7 KiTaG - Sie müsse
 n eine Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes absolviert haben oder inn
 erhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit nachholen) - ein gem
 einsames Grundverständnis zum Thema von Kinderschutz vermittelt. Dies st
 ärkt vor allem Handlungssicherheit der betreuenden Hilfskräfte im Alltag
  und liefert einen Einblick in den institutionellen Kinderschutz und Ihrer
  Rechte.\nAm Ende erhalten die Teilnehmenden eine aussagefähige Teilnahme
 bescheinigung.\nWeitere Informationen Oliver Noelle (0431 / 901 5217)
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
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