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DESCRIPTION:Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1\nBildungsinhalte\nDer
  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
URL:https://eulenkurse.de/courses/09f1795e-95f0-43b1-85f9-f3b1a062ea53/
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  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
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  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
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 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
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 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
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  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
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  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
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 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
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 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
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  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
LOCATION:Volkshochschule\, B.U14 Keramikwerkstatt\, Kiel
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SUMMARY:Berufssprachkurs (DeuFö) - Modul C1 400 UE
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 fc6@kursfinder
DESCRIPTION:Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1\nBildungsinhalte\nDer
  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
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DESCRIPTION:Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1\nBildungsinhalte\nDer
  Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachnivea
 u C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
  Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs
  schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.\nFörderung\nDie Kurse werden
  aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.\nGrundsätzlich ist die Teiln
 ahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht beste
 ht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
 \nAusgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:\n-  Beschäftigte\, die 
 im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben\;\n-
  Auszubildende\;\n- Beschäftigte\, deren zu versteuerndes Einkommen bei E
 inzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehega
 tten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.\nDie Kostenbeitr
 agspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4
 \, 5\, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs is
 t ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes
  pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbei
 trag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
 \nZielgruppe\nFür die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:\nDie Berufs
 sprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgesch
 rittenen Spracherwerb\, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmar
 kt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an\nZugewanderte\, EU
 -Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund\, di
 e ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang z
 um Beruf benötigen\, in der Ausbildung sind oder eine\nAusbildungsstelle 
 suchen\, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen\, 
 eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen\, um den Ar
 beitsalltag zu meistern.\nKinder\, Jugendliche und junge Erwachsene\, die 
 noch eine allgemeinbildende Schule besuchen\, dürfen nicht teilnehmen.\nZ
 ugang\nFür die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach §45a AufenthG be
 stehen folgende Zugangsvoraussetzungen:\nSie benötigen eine Teilnahmebere
 chtigung ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Besch
 äftigte und andere Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum
  Berufssprachkurs an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ABMF()
  richten.\nAbschlussprüfung: Deutsch-Test für den Beruf C1
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